Regelwerk
FIFA-Vereinigung Augsburg
Präambel
Am 10. März 2010 wurde in Augsburg, Deutschland die FIFA-Vereinigung Augsburg gegründet.
Die FVA vertritt die Interessen seiner Mitglieder in der Region Augsburg.
Wichtigste Aufgabe der FVA ist die Ausführung (Organisation und Durchführung) von Fifa-Turnieren auf der Spielkonsole Playstation 3.
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Name
Die FIFA-Vereinigung Augsburg (FVA) ist die Vereinigung aller innerhalb
dieser Region spielberechtigten Personen.
§ 2
Allgemeine Grundsätze
Die FVA ist parteipolitisch und religiös neutral.
Sie tritt fremden- und verfassungsfeindlichen sowie rassistischen Bestrebungen und
anderen diskriminierenden oder menschenverachtenden Verhaltensweisen
entschieden entgegen.
Regelwerk und Ordnungen der FVA gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.
II. Der Vorstand
§ 3
1) Besetzung
Der Vorstand besteht aus 4 Personen, die in einem Zyklus von einem Jahr, jeweils zum Zeitpunkt der Neuerscheinung eines von EA Sports veröffentlichten Fifa Playstation 3 Spiels, neu- bzw. wiedergewählt werden.
2) Macht
a) Der FVA-Vorstand bestimmt innerhalb von 3 Monaten nach einem offiziellen
Turnier Zeitpunkt und Austragungsort eines Fifa Turniers (in Absprache mit dem
Titelverteidiger). Nach Ablauf dieser Frist haben die Vorstandsmitglieder
alleiniges Recht über die Ausführung des Turniers zu entscheiden, sowie die
Möglichkeit mit einer Mehrheit von ¾ des Vorstandes ein Turnier ohne den
Titelverteidiger durchzuführen.
b) Alle 4 Vorstandsmitglieder sind Ansprechpartner der Mitglieder.
Sie bestimmen mit einer ¾ Mehrheit Änderungen bzgl. des Regelwerks.
Sie kümmern sich um sämtliche Aufgaben bzgl. der Vor- und Nachbereitung eines offiziellen Fifa Turniers, d.h. u. a. das Regelwerk, die korrekte Auslosung, das Turniersystem, die Dokumentation des gesamten Turniers, die Urkunden, die Gravur des Pokals, sowie die Internetseite.
III. Der Titelverteidiger
§ 4
Pflicht
Der Titelverteidiger muss innerhalb von 3 Monaten nach einem offiziellen Turnier dem Vorstand, einen Vorschlag bzgl. dem folgenden Turnier hinsichtlich des Zeitpunktes, Teilnehmerzahl und geeignetem Austragungsort vorlegen.
IV. Allgemeine Festlegungen
§ 5
Zeitpunkt
Ein Turnier darf, unter Berücksichtigung von § 3 Abs. 2a), sowie § 4, zu jeder Zeit ausgetragen werden.
§ 6
Austragungsort
a) Als Austragungsort bezeichnet werden kann, ein Raum mit mind. einem Fernseher
(Bildschirmdiagonale ab 50cm) und einer Playstation 3 (Berücksichtigung von § 3 Abs. 2a) und § 4).
Eine Orientierung an einen 26 Zoll LCD-TV wird von der FVA empfohlen.
b) Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird zu einer Ersatz-Playstation 3, sowie dem Vorhandensein von Ersatz-Controllern geraten.
§ 7
Anzahl der Teilnehmer
a) Damit ein Fifa-Turnier als offiziell bezeichnet werden kann, müssen mind. 8 Spieler daran teilnehmen.
Diese Teilnehmer müssen auf einem gesonderten Blatt ihre Kontaktdaten angeben, sowie die Teilnahmebedingungen in Form einer Unterschrift akzeptieren.
Der Titelverteidiger muss, mit Ausnahme von § 3 Abs. 2a), vertreten sein.
Mind. ⅔ der an einem Turnier teilnehmenden Personen muss schon einmal an
einem offiziellen Fifa-Turnier vertreten gewesen sein, sowie ¾ des Vorstandes.
b) Jeder Spieler ist dazu verpflichtet das Turnier zu beenden.
Kein Wechsel der Teilnehmer bzw. keine sofortige Aufgabe.
Bei Missachtung droht der Rauswurf durch die FVA.
c) Sollte eine ungerade Anzahl an Teilnehmern entstehen, hat die FVA in
Abstimmung mit dem Titelverteidiger das Recht, ein von der Mehrheit akzeptiertes Turniersystem aufzustellen.